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Industriemeister/in Papier- und Kunststoffverarbeitung

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Industriemeister oder zur Industriemeisterin eröffnen sich verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten, um die beruflichen Kompetenzen weiter zu vertiefen und Karrierechancen zu erweitern:

  1. Fachrichtungsspezifische Vertiefung:
    Industriemeister haben oft die Möglichkeit, sich in ihrer spezifischen Fachrichtung weiter zu qualifizieren. Das könnte beispielsweise eine Vertiefung in den Bereichen Metall, Elektrotechnik, Chemie oder einer anderen spezifischen Industriebranche sein.
  2. Studium:
    Ein Bachelorstudium in einem relevanten Fachbereich wie Betriebswirtschaftslehre, Ingenieurwissenschaften oder Management bietet die Chance, das theoretische Fundament zu erweitern und höhere Positionen anzustreben.
  3. Weiterbildung zum Techniker oder Fachwirt:
    Eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker oder zum Fachwirt ermöglicht eine vertiefte Spezialisierung und öffnet Türen für leitende Positionen.
  4. Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung:
    Schulungen im Bereich Qualitätsmanagement oder Prozessoptimierung sind für Industriemeister relevant und tragen dazu bei, Effizienz und Qualität in der Produktion zu steigern.
  5. Personalführung und Kommunikation:
    Weiterbildungen im Bereich Personalführung und Kommunikation verbessern die Fähigkeiten im Management von Teams und stärken die sozialen Kompetenzen.
  6. Projektmanagement:
    Eine Zertifizierung im Projektmanagement eröffnet Möglichkeiten, komplexe Projekte zu leiten und strategische Aufgaben erfolgreich umzusetzen.
  7. Digitalisierung und Industrie 4.0:
    Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung bieten Schulungen im Bereich Industrie 4.0 und Digitalisierung die Chance, mit den neuesten technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.

Die Auswahl der Weiterbildung hängt von den individuellen beruflichen Zielen, den Interessen und den Anforderungen der Branche ab. Eine gezielte Fortbildung trägt dazu bei, die beruflichen Perspektiven zu erweitern und sich in einem dynamischen Arbeitsumfeld erfolgreich zu behaupten.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus §3 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der papier- und kunststoffverarbeitenden Industrie zugeordnet werden kann, oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
  2. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und in den in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
  3. Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung nach § 1 Abs. 3 haben.
  4. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann auf Antrag zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung
  • Führung und Organisation
  • Spezialisierungsgebiete
    Biegesteife Packstoffe und Packmittel

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!