Herstellung von Gefahrgutverpackungen auditieren
Eine Gefahrgutverpackung hat ihre Bauartprüfung einmal bestanden – jede einzelne Kiste aus der Serie muss trotzdem genauso gut sein. Wir zeigen dir, wie du die Herstellung prüfst: im eigenen Werk oder beim Lieferanten.
Zulassung ist nicht das Ende, sondern der Anfang
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für die Zulassung von Gefahrgutverpackungen zuständig. Die Herstellung von Verpackungen in Deutschland unterliegt den Regelungen der BAM-GGR 001. Für eine Zulassung braucht es unter anderem den Prüfbericht einer bestandenen Bauartprüfung, ein von der BAM anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm und einen Überwachungsvertrag mit der BAM oder einer von ihr anerkannten Überwachungsstelle. Überwachungsbegehungen finden einmal jährlich bei jedem in der Zulassung genannten Hersteller statt.
Spätestens bei dieser Begehung zeigt sich, ob die Serie noch der geprüften Bauart entspricht. Wer vorher selbst sauber auditiert, erlebt dort keine Überraschungen.
Das nimmst du mit
- Die Spielregeln kennen: Bauartprüfung, Zulassung, Qualitätssicherungsprogramm und Überwachung – wer was verlangt und wie die Teile zusammenhängen.
- Bauart gegen Serie: Stimmen Papiere und Wellpappensorte, Konstruktion, Maße, Verschluss und Innenteile mit dem überein, was geprüft und zugelassen wurde?
- Prüfungen in der laufenden Fertigung: Welche Prüfungen das Qualitätssicherungsprogramm vorsieht, wie oft geprüft wird und wie du Prüfprotokolle auf Plausibilität liest.
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit: Passt die Kennzeichnung zur Zulassung, lässt sich jede Charge bis zu Material und Fertigungsdatum zurückverfolgen?
- Abweichungen und Änderungen: Was passiert bei einem Materialwechsel, einer neuen Maschine oder einem neuen Lieferanten für Papier und Klebstoff?
- Den Auditbericht schreiben: Feststellungen klar formulieren, bewerten und Maßnahmen mit Frist vereinbaren.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen des Gefahrgutrechts und der BAM-Gefahrgutregeln. Die Schulung ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Für wen?
QS-Verantwortliche und interne Auditoren in Wellpappen-, Faltschachtel- und Kunststoffwerken, die Gefahrgutverpackungen herstellen; Produktions- und Werkleiter; Einkäufer, Gefahrgutbeauftragte und Lieferantenauditoren bei Abfüllern und Versendern, die ihre Verpackungslieferanten prüfen.
Online, berufsbegleitend oder als Inhouse-Schulung in deinem Betrieb – Umfang und Termine stimmen wir gemeinsam ab.
Kurz beantwortet
Ersetzt unser internes Audit die Überwachung durch die BAM?
Nein. Die Überwachungsbegehungen durch die BAM oder eine anerkannte Überwachungsstelle bleiben. Dein internes Audit sorgt dafür, dass ihr gut vorbereitet seid und Abweichungen selbst findet, bevor es andere tun.
Wir sind nach ISO 9001 zertifiziert – reicht das nicht?
ISO 9001 ist eine gute Grundlage. Für Gefahrgutverpackungen braucht es zusätzlich ein von der BAM anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm und den Überwachungsvertrag. Wir zeigen, wo die Lücken zwischen beiden typischerweise liegen.
Können wir auch unseren Lieferanten auditieren?
Ja, genau dafür ist das Programm auch gedacht: Du lernst, worauf du beim Lieferantenaudit achtest, welche Unterlagen du anforderst und welche Fragen in der Fertigung weiterhelfen.
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